25.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 72/20
Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2018 — Deichmann/EUIPO — Vans (Darstellung von Linien auf einem Schuh)
(Rechtssache T-638/16) (1)
((Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Unionsbildmarke, die Linien auf einem Schuh darstellt - Ältere Unionsmarke, die aus zwei Balken an der Seite eines Schuhs besteht - Nachweis über die Existenz, die Gültigkeit und den Schutzumfang einer älteren internationalen Marke - Regel 19 Abs. 2 Buchst. a Ziff. ii der Verordnung [EG] Nr. 2868/95 [jetzt Art. 7 Abs. 2 Buchst. a Ziff. ii der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625] - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001] - Vertrauensschutz))
(2019/C 72/24)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Deichmann SE (Essen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Onken)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Prozessbevollmächtigte: D. Walicka)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Vans, Inc. (Cypress, Kalifornien, Vereingte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Hirsch)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 6. Juli 2016 (Sache R 408/2015-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Deichmann und Vans
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Deichmann SE trägt die Kosten.
(1) ABl. C 392 vom 24.10.2016.
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