27.11.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 402/31
Urteil des Gerichts vom 3. Oktober 2017 — PM/ECHA
(Rechtssache T-656/16) (1)
((REACH - Gebühr für die Registrierung eines Stoffes - Ermäßigung für KMU - Bestimmung der Unternehmensgröße - Überprüfung der Erklärung des Unternehmens durch die ECHA - Aufforderung zur Vorlage von Beweisen für die KMU-Eigenschaft - Entscheidung, mit der ein Verwaltungsentgelt festgesetzt wird))
(2017/C 402/40)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: PM (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Zambrano Almero)
Beklagte: Europäische Chemikalienagentur (ECHA) (Prozessbevollmächtigte: zunächst E. Maurage, J.-P. Trnka und M. Heikkilä, dann J.-P. Trnka und M. Heikkilä im Beistand von Rechtsanwalt C. Garcia Molyneux)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Entscheidung SME(2016) 3198 der ECHA vom 12. Juli 2016, mit der festgestellt wird, dass die Klägerin nicht die erforderlichen Beweise beigebracht habe, um die ermäßigte Gebühr für mittlere Unternehmen in Anspruch nehmen zu können, und gegen sie ein Verwaltungsentgelt festgesetzt wird
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
PM trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).
(1) ABl. C 402 vom 31.10.2016.