8.1.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 5/36
Urteil des Gerichts vom 14. November 2017 — De Meyer u. a./Kommission
(Rechtssache T-667/16 P) (1)
((Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2014 - Liste der von den Generaldirektoren und Dienststellenleitern zur Beförderung vorgeschlagenen Beamten - Nichtaufnahme der Namen der Kläger - Begründungspflicht - Kein Rechtsfehler - Keine Verfälschung der Beweismittel - Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit))
(2018/C 005/48)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Pieter De Meyer (Brüssel, Belgien) und die acht weiteren namentlich im Anhang des Urteils aufgeführten Kläger (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin R. Rata)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst G. Berscheid, C. Berardis-Kayser und A.-A. Gilly, sodann G. Berscheid, G. Gattinara und C. Berardis-Kayser)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Einzelrichter) vom 20. Juli 2016, Adriaen u. a./Kommission (F-113/15, EU:F:2016:162), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Pieter De Meyer und die übrigen im Anhang angeführten Beamten tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.
(1) ABl. C 441 vom 28.11.2016.