Rechtssache T-686/16 P: Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 2017 — Possanzini/Frontex (Rechtsmittel — Öffentlicher Dienst — Bedienstete auf Zeit — Beurteilungsverfahren 2009 — Befugnisse des gegenzeichnenden Bediensteten — Änderung der vom beurteilenden Bediensteten erstellten ursprünglichen Beurteilung durch den gegenzeichnenden Bediensteten — Vorausgegangenes Konzertierungsgespräch zwischen dem gegenzeichnenden und dem beurteilenden Bediensteten — Verletzung wesentlicher Formvorschriften — Prüfung von Amts wegen)
Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 2017 — Possanzini/Frontex
(Rechtssache T-686/16 P) ( 1 )
„(Rechtsmittel — Öffentlicher Dienst — Bedienstete auf Zeit — Beurteilungsverfahren 2009 — Befugnisse des gegenzeichnenden Bediensteten — Änderung der vom beurteilenden Bediensteten erstellten ursprünglichen Beurteilung durch den gegenzeichnenden Bediensteten — Vorausgegangenes Konzertierungsgespräch zwischen dem gegenzeichnenden und dem beurteilenden Bediensteten — Verletzung wesentlicher Formvorschriften — Prüfung von Amts wegen)“
2017/C 412/42Verfahrenssprache: FranzösischParteien
Rechtsmittelführer: Daniele Possanzini (Pisa, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) (Prozessbevollmächtigte: H. Caniard und S. Drew im Beistand von Rechtsanwalt D. Waelbroeck und Rechtsanwältin A. Duron)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 18. Juli 2016, Possanzini/Kommission (F-68/15, EU:F:2016:150), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Daniele Possanzini trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) im vorliegenden Rechtszug entstanden sind.
( 1 ) ABl. C 428 vom 21.11.2016.