28.8.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 283/47
Urteil des Gerichts vom 19. Juli 2017 — Parlament/Meyrl
(Rechtssache T-699/16 P) (1)
((Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Aufhebung der angefochtenen Entscheidung im ersten Rechtszug - Entlassung - Recht auf Anhörung - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Fürsorgepflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Ermessensmissbrauch))
(2017/C 283/72)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: V. Montebello-Demogeot und M. Dean)
Andere Partei des Verfahrens: Sonja Meyrl (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 19. Juli 2016, Meyrl/Parlament (F-147/15, EU:F:2016:157), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils
Tenor
1.
Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 19. Juli 2016, Meyrl/Parlament (F-147/15), wird aufgehoben.
2.
Die von Frau Sonja Meyrl vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst in der Rechtssache F-147/15 erhobene Klage wird abgewiesen.
3.
Jede Partei trägt ihre eigenen durch das Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten.
4.
Frau Meyrl wird verurteilt, die durch das Verfahren im ersten Rechtszug entstandenen Kosten einschließlich der Kosten des Europäischen Parlaments zu tragen.
(1) ABl. C 454 vom 5.12.2016.