5.2.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 42/22
Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2017 — CJ/ECDC
(Rechtssache T-703/16 RENV) (1)
((Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Befristeter Vertrag - Vorzeitige Kündigung - Art. 47 Buchst. b Ziff. ii BSB - Ausgestaltung der Kündigungsfrist - Haftung - Immaterieller Schaden))
(2018/C 042/31)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: CJ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Kolias)
Beklagter: Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) (Prozessbevollmächtigte: J. Mannheim und A. Daume im Beistand der Rechtsanwälte D. Waelbroeck und A. Duron)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 270 AEUV auf Ersatz der Schäden, die dem Kläger durch die ihm am 24. Februar 2012 mitgeteilte Entscheidung des Direktors des ECDC, seinen Vertrag als Vertragsbediensteter vorzeitig zu kündigen, entstanden sein sollen
Tenor
1.
Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) wird verurteilt, einen Betrag von 2 000 Euro zum Ersatz des immateriellen Schadens an CJ zu zahlen.
2.
Im Übrigen wird die Klage in der Rechtssache F-161/12 abgewiesen.
3.
CJ und das ECDC tragen ihre eigenen Kosten aus dem ursprünglichen Verfahren vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union in der Rechtssache F-161/12, dem Rechtsmittelverfahren in der Rechtssache T-370/15 P und dem vorliegenden Verfahren nach Zurückverweisung.
(1) ABl. C 311 vom 21.9.2015.