14.1.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 16/39
Urteil des Gerichts vom 8. November 2018 — Cocchi und Falcione/Kommission
(Rechtssache T-724/16 P) (1)
((Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Übertragung nationaler Ruhegehaltsansprüche - Art. 24 des Statuts - Beistandspflicht der Union - Wegfall des Rechtsschutzinteresses der Kläger während des Verfahrens - Erledigung in erster Instanz - Kausalzusammenhang))
(2019/C 16/46)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Giorgio Cocchi (Wezembeek-Oppem, Belgien) und Nicola Falcione (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Gattinara und F. Simonetti)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 2. August 2016, Cocchi und Falcione/Kommission (F-134/11, EU:F:2016:194), wegen Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
1.
Der Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 2. August 2016, Cocchi und Falcione/Kommission (F-134/11), wird aufgehoben, soweit das Gericht für den öffentlichen Dienst festgestellt hat, dass über die von Herrn Giorgio Cocchi und Herrn Nicola Falcione in erster Instanz gestellten Schadensersatzanträge nicht mehr zu entscheiden ist.
2.
Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.
3.
Die von Herrn Cocchi und Herrn Falcione im Rahmen ihrer Klage in erster Instanz unter der Rechtssachennummer F-134/11 gestellten Schadensersatzanträge werden zurückgewiesen.
4.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsmittelverfahren und dem Verfahren in erster Instanz, soweit die Schadensersatzanträge betroffen sind.
(1) ABl. C 441 vom 28.11.2016.
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