29.1.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 32/29
Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2017 — Tuerck/Kommission
(Rechtssache T-728/16) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Versorgungsbezüge - Übertragung nationaler Ruhegehaltsansprüche - Wertzuwachs zwischen dem Zeitpunkt des Antrags auf Übertragung und der tatsächlichen Übertragung))
(2018/C 032/39)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Sabine Tuerck (Woluwe-Saint-Pierre, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Gattinara und L. Radu Bouyon)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 10. Dezember 2015, mit der die Übertragung der von der Klägerin vor ihrem Eintritt in den Dienst der Europäischen Union erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf das System der Union bestätigt wird
Tenor
1.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 10. Dezember 2015, mit der die Übertragung der von Frau Sabine Tuerck vor ihrem Eintritt in den Dienst der Europäischen Union erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf das System der Union bestätigt wird, wird aufgehoben.
2.
Die Kommission trägt die Kosten.
(1) ABl. C 475 vom 19.12.2016.