7.1.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 4/24
Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2018 — PO u. a./EAD
(Rechtssache T-729/16) (1)
(Öffentlicher Dienst - EAD - Dienstbezüge - In der Delegation in Peking diensttuende Beamte - Familienzulagen - Erziehungszulage für das Jahr 2015/2016 - Art. 15 Satz 2 des Anhangs X des Statuts - Überschreitung des im Statut vorgesehenen Höchstbetrags für Drittländer - Entscheidung, in Ausnahmefällen einen Höchstbetrag für die Erstattung der Kosten für den Schulbesuch festzulegen - Allgemeine Durchführungsbestimmungen)
(2019/C 4/32)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: PO, PP, PQ und PR (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwältin N. de Montigny und Rechtsanwalt J.-N. Louis, dann Rechtsanwältin N. de Montigny)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (Prozessbevollmächtigte: S. Marquardt und R. Spac im Beistand der Rechtsanwälte M. Troncoso Ferrer und F.-M. Hislaire sowie der Rechtsanwältin S. Moya Izquierdo)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidungen des EAD, den Klägern für das Schuljahr 2015/2016 nicht die Kosten für den Schulbesuch zu erstatten, die einen Betrag in Höhe des im Statut vorgesehenen Höchstbetrags für Drittländer (sechsfacher Basishöchstbetrag) zuzüglich 10 000 Euro (insgesamt 27 788,40 Euro) überschreiten
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
PO, PP, PQ und PR tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD).
(1) ABl. C 475 vom 19.12.2016.
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