18.12.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 437/29
Urteil des Gerichts vom 8. November 2017 — Oakley/EUIPO — Xuebo Ye (Darstellung einer unterbrochenen Ellipse)
(Rechtssache T-754/16) (1)
((Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Unionsbildmarke mit der Darstellung eines Umrisses in Form einer unterbrochenen Ellipse - Ältere Unionsbildmarke mit der Darstellung einer Ellipse - Relatives Eintragungshindernis - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001]))
(2017/C 437/35)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Oakley, Inc. (Foothill Ranch, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen E. Ochoa Santamaría und V. Rodríguez Pombo)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: S. Palmero Cabezas)
Andere Partei im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Xuebo Ye (Wenzhou, China)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 31. August 2016 (Sache R 2608/2015-4) betreffend ein Widerspruchsverfahren zwischen Oakley und Xuebo Ye
Tenor
1.
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 31. August 2016 (Sache R 2608/2015-4) wird aufgehoben, soweit sie die Entscheidung der Widerspruchsabteilung bestätigt und den Widerspruch insofern zurückweist, als dieser sich auf Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Unionsmarke (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionmarke) stützt.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 14 vom 16.1.2017.