Rechtssache T-763/16: Urteil des Gerichts vom 12. April 2018 — PY/EUCAP Sahel Niger (Schiedsklausel — Personal der internationalen Missionen der Europäischen Union — Rechtsstreitigkeiten über Arbeitsverträge — Interne Untersuchungsverfahren — Opferschutz bei Anzeige einer Mobbingsituation — Vertragliche Haftung)
C2002018DE3620120180412DE0046362372
Urteil des Gerichts vom 12. April 2018 — PY/EUCAP Sahel Niger
(Rechtssache T-763/16) ( 1 )
„(Schiedsklausel — Personal der internationalen Missionen der Europäischen Union — Rechtsstreitigkeiten über Arbeitsverträge — Interne Untersuchungsverfahren — Opferschutz bei Anzeige einer Mobbingsituation — Vertragliche Haftung)“2018/C 200/46Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: PY (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Tymen)
Beklagter: EUCAP Sahel Niger (Niamey, Niger) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Raoult und M. Vicente Hernandez)
Gegenstand
Klage nach Art. 272 AEUV auf Verurteilung von EUCAP Sahel Niger zum Ersatz eines Schadens des Klägers, der ihm aufgrund einer von EUCAP Sahel Niger begangenen Vertragsverletzung entstanden sein soll
Tenor
1.
EUCAP Sahel Niger wird verurteilt, einen Betrag von 10000 Euro an PY zu zahlen.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
EUCAP Sahel Niger trägt neben seinen eigenen Kosten drei Viertel der Kosten von PY.
( 1 ) ABl. C 6 vom 9.1.2017.
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