22.10.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 381/21
Urteil des Gerichts vom 12. September 2018 — De Geoffroy u. a./Parlament
(Rechtssache T-788/16) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Urlaub - Erlass neuer Leitlinien des Parlaments zur Urlaubsverwaltung - In Anwendung der neuen Leitlinien ergangene Einzelentscheidungen bei Dolmetschern - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Dienstliches Interesse - Einrede der Rechtswidrigkeit))
(2018/C 381/23)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Dominique De Geoffroy (Brüssel, Belgien) und die 14 weiteren im Anhang des Urteils namentlich aufgeführten Kläger (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte N. de Montigny und J.-N. Louis, dann Rechtsanwalt N. de Montigny)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: E. Taneva und L. Deneys)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung erstens der Leitlinien des Parlaments vom 21. März 2016 zur Umsetzung von Art. 4 Abs. 5 der internen Regelung der Urlaubsverwaltung für Dolmetscher, zweitens der Entscheidung des Parlaments vom 12. April 2016, einen Urlaubsantrag von Frau Françoise Joostens zu genehmigen, aber auf eine Quote von 3½ Tagen anzurechnen, drittens der Entscheidung des Parlaments vom 2. Juni 2016, einen Urlaubsantrag von Frau Joostens abzulehnen, und viertens der Entscheidung des Parlaments vom 13. Juni 2016, einen Urlaubsantrag von Herrn Stéphane Grosjean abzulehnen
Tenor
1.
Die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 13. Juni 2016, einen Urlaubsantrag von Herrn Stéphane Grosjean abzulehnen, wird aufgehoben.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 14 vom 16.1.2017.
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