29.4.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 148/45
Urteil des Gerichts vom 12. März 2019 — Xiaomi/EUIPO — Dudingen Develops (MI)
(Rechtssache T-799/16) (1)
(Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionsbildmarke MI - Ältere Unionsbildmarke MI - Relatives Eintragungshindernis - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001] - Begründungspflicht - Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009 [jetzt Art. 94 der Verordnung 2017/1001])
(2019/C 148/41)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Xiaomi Inc. (Beijing, China) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Raab und C. Tenkhoff)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Prozessbevollmächtigte: M. Rajh)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Dudingen Develops, SL (Leganés, Spanien)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 5. September 2016 (Sache R 337/2016-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Xiaomi und Dudigen Develops
Tenor
1.
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 5. September 2016 (Sache R 337/2016-4) wird aufgehoben, soweit damit die Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung zurückgewiesen wurde, den Widerspruch gegen die Eintragung des Bildzeichens MI als Unionsmarke für „Material für elektrische Leitungen [Kabel]“, „Elektrokabel“, „Isolierte Elektrokabel“, „Anschlusskabel“, „Kabelstecker“, „Adapterstecker“, „Stromadapter“, „Reiseadapter für Steckdosen“, „Adapter zur Verbindung von Telefonen mit Hörgeräten“ und „Verlängerungskabel“ der Klasse 9 sowie für „Rucksäcke“, „Kleinrucksäcke“ und „Rucksäcke für Bergsteiger“ der Klasse 18 zurückzuweisen.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die Xiaomi Inc. trägt zwei Drittel ihrer eigenen Kosten sowie zwei Drittel der Kosten des EUIPO.
4.
Das EUIPO trägt ein Drittel seiner eigenen Kosten sowie ein Drittel der Kosten von Xiaomi.
(1) ABl. C 22 vom 23.1.2017.
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