Rechtssache T-801/16 RENV: Urteil des Gerichts vom 29. Mai 2018– Fedtke/EWSA (Öffentlicher Dienst — Beamte — Versetzung in den Ruhestand — Ruhestandsalter — Antrag auf Dienstverlängerung — Art. 52 Abs. 1 und 2 des Statuts — Dienstliches Interesse — Rein bestätigender Rechtsakt — Neue wesentliche Tatsachen — Zulässigkeit)
C2402018DE3710120180529DE0039371371
Urteil des Gerichts vom 29. Mai 2018– Fedtke/EWSA
(Rechtssache T-801/16 RENV) ( 1 )
„(Öffentlicher Dienst — Beamte — Versetzung in den Ruhestand — Ruhestandsalter — Antrag auf Dienstverlängerung — Art. 52 Abs. 1 und 2 des Statuts — Dienstliches Interesse — Rein bestätigender Rechtsakt — Neue wesentliche Tatsachen — Zulässigkeit)“2018/C 240/39Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Ingrid Fedtke (Wezembeek-Oppem, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.- 1. Lucas)
Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) (Prozessbevollmächtigte: M. Pascua Mateo, K. Gambino, X. Chamodraka, A. Carvajal und L. Camarena Januzec im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des EWSA, mit der der Antrag der Klägerin auf Weiterbeschäftigung bis zur Vollendung des 66. Lebensjahrs abgelehnt wurde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Frau Ingrid Fedtke trägt die Kosten des vorliegenden Rechtszugs sowohl vor dem Gericht der Europäischen Union als auch vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union.
( 1 ) ABl. C 320 vom 28.9.2015 (Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-107/15 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).
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