4.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 44/26
Urteil des Gerichts vom 27. November 2018 — Mouvement pour une Europe des nations et des libertés/Parlament
(Rechtssache T-829/16) (1)
((Institutionelles Recht - Europäisches Parlament - Beschluss, mit dem bestimmte Ausgaben einer politischen Partei für die Zwecke einer Finanzhilfe im Rahmen des Haushaltsjahrs 2015 für nicht erstattungsfähig erklärt werden - Recht auf eine gute Verwaltung - Rechtssicherheit - Verordnung [EG] Nr. 2004/2003 - Verbot der indirekten Finanzierung einer nationalen politischen Partei))
(2019/C 44/33)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Mouvement pour une Europe des nations et des libertés (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Varaut)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: C. Burgos und S. Alves)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 12. September 2016, mit dem bestimmte Ausgaben für die Zwecke einer Finanzhilfe im Rahmen des Haushaltsjahres 2015 für nicht erstattungsfähig erklärt werden
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Mouvement pour une Europe des nations et des libertés trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Europäischen Parlaments.
(1) ABl. C 22 vom 23.1.2017.
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