2.9.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 295/18
Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2019 — BP/FRA
(Rechtssache T-838/16) (1)
(Außervertragliche Haftung - Zugang zu Dokumenten - Teilweise Verweigerung des Zugangs - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht - Verordnungen [EG] Nrn. 1049/2001 und 45/2001 - Schutz personenbezogener Daten - Immaterieller Schaden - Materieller Schaden - Kausalzusammenhang)
(2019/C 295/23)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: BP (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin E. Lazar)
Beklagte: Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (Prozessbevollmächtigte: zunächst C. Manolopoulos und M. O’Flaherty, dann M. O’Flaherty im Beistand der Rechtsanwälte D. Waelbroeck, A. Duron und I. Antypas)
Gegenstand
Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) wird verurteilt, 5 000 Euro an BP zu zahlen.
2.
Für die oben in Nr. 1 genannte Entschädigung sind ab Verkündung des vorliegenden Urteils bis zur vollständigen Zahlung Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank (EZB) für ihre wesentlichen Refinanzierungsgeschäfte festgesetzten Zinssatzes zuzüglich zwei Prozentpunkten zu zahlen.
3.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.
Die FRA und BP tragen jeweils ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 38 vom 6.2.2017.
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