19.3.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 104/39
Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2018 — Access Info Europe/Kommission
(Rechtssache T-852/16) (1)
((Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Erklärungen EU-Türkei vom 8. und 18. März 2016 - Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen durch die Europäische Union oder die Mitgliedstaaten - Vom Juristischen Dienst eines Organs erstellte oder empfangene Dokumente - Rechtsgutachten - Analysen zur Rechtmäßigkeit der im Rahmen der Durchführung der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 vorgesehenen Maßnahmen - Verweigerung des Zugangs - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1049/2001 - Ausnahme zum Schutz des öffentlichen Interesses im Hinblick auf die internationalen Beziehungen - Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 - Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren - Ausnahme zum Schutz der Rechtsberatung))
(2018/C 104/50)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Access Info Europe (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Brouwer, E. Raedts und J. Wolfhagen)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Buchet und M. Konstantinidis)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2016) 6030 final der Kommission vom 19. September 2016, mit dem die Weigerung der Kommission bestätigt wurde, der Klägerin Zugang zu Dokumenten zu gewähren, die vom Juristischen Dienst dieses Organs stammen und sich auf die Rechtmäßigkeit der von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zur Durchführung der in der Erklärung der Staats- oder Regierungschefs der Union vom 18. März 2016, angenommen nach ihrem Treffen mit dem türkischen Premierminister am gleichen Tag, beschriebenen Maßnahmen beziehen sollen
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Access Info Europe trägt die Kosten.
(1) ABl. C 53 vom 20.2.2017.
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