21.1.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 25/39
Urteil des Gerichts vom 20. November 2018 — Barata/Parlament
(Rechtssache T-854/16) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2015 - Bescheinigungsverfahren - Keine Aufnahme in die endgültige Liste der Beamten, die zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm berechtigt sind - Art. 45a des Statuts - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Gleichbehandlung - Verteidigungsrechte))
(2019/C 25/49)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: João Miguel Barata (Evere, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Pandey und D. Rovetta sowie J. Grayston, Solicitor)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: D. Nessaf und Í. Ní Riagáin Düro)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung erstens der Entscheidung des Parlaments vom 29. Januar 2016 und der bestätigenden Entscheidung vom 29. März 2016, den Kläger nicht in die Liste der Beamten aufzunehmen, die im Jahr 2015 zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens 2015 berechtigt sind, zweitens der Entscheidung vom 25. August 2016, die Beschwerde zurückzuweisen, drittens der Bekanntmachung des internen Auswahlverfahrens 2015/023, die dem Personal am 18. September 2015 zur Kenntnis gebracht wurde, und viertens des Entwurfs für eine Liste der zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm ausgewählten Beamten
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr João Miguel Barata trägt die Kosten.
(1) ABl. C 38 vom 6.2.2017.
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