11.3.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 93/47
Urteil des Gerichts vom 15. Januar 2019 — HJ/EMA
(Rechtssache T-881/16) (1)
((Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Teilweise Unzulässigkeit - Antrag auf Erlass einer Anordnung - Zugang der Beamten zu ihren Personalakten - Art. 26 und 26a des Statuts - Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG]) Nr. 1049/2001 - Allen Bediensteten der EMA zugänglich gemachte Personalakte - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Union - Haftung - Immaterieller Schaden))
(2019/C 93/58)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: HJ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)
Beklagte: Europäische Arzneimittel-Agentur (Prozessbevollmächtigte: I. Ratescu und F. Cooney, im Beistand der Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Ersatz des immateriellen Schadens, der der Klägerin im Anschluss an das Zugänglichmachen ihrer Personalakte für alle Bedienstete der EMA entstanden sein soll, und zum anderen auf Entfernung von zwei Dokumenten aus dieser Akte
Tenor
1.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) wird verurteilt, HJ den symbolischen Betrag von einem Euro als Ersatz des von ihr erlittenen immateriellen Schadens zu zahlen.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die EMA trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten von HJ.
(1) ABl. C 46 vom 13.2.2017.
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