14.8.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 269/15
Beschluss des Gerichts vom 7. Juni 2017 — De Masi/Kommission
(Rechtssache T-11/16) (1)
((Nichtigkeitsklage - Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Keine bestätigende Entscheidung - Antrag auf Zugang aufgrund der interinstitutionellen Zusammenarbeit nach Art. 230 AEUV - Dokumente, die die Arbeiten der vom Rat eingesetzten Gruppe „Verhaltenskodex“ [Unternehmensbesteuerung] betreffen - Nicht anfechtbare Handlung - Offensichtliche Unzulässigkeit))
(2017/C 269/21)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: De Masi (Brussels) (Prozessbevollmächtigter: Professor A. Fischer-Lescano)
Beklagte: Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Erlbacher, J. Baquero Cruz und A. Buchet
Gegenstand
Antrag gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung zum einen des Beschlusses, den das Schreiben der Kommission vom 9. Dezember 2015 enthalten soll, mit dem der Antrag auf Zugang zu den Dokumenten der Gruppe „Verhaltenskodex“ (Unternehmensbesteuerung), den der Kläger auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2011, L 145, S. 43) gestellt hatte, beschieden wurde, und zum anderen des Beschlusses, den das Schreiben der Kommission vom 9. November 2015 enthalten soll, mit dem der Antrag des Vorsitzenden des Sonderausschusses des Europäischen Parlaments zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung auf Zugang zu denselben Dokumenten beschieden wurde
Tenor
1.
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2.
Herr Fabio De Masi trägt seine eigenen Kosten.
(1) ABl. C 78 vom 29.2.2016.