7.8.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 256/27
Beschluss des Gerichts vom 31. Mai 2017 — MS/Kommission
(Rechtssache T-17/16) (1)
((Schadensersatzklage - Entscheidung der Kommission, eine „Vereinbarung über das Einverständnis und den Beitritt zum Team Europe“ zu beenden - Vertragliche Haftung - Keine Schiedsklausel - Offensichtliche Unzulässigkeit))
(2017/C 256/32)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: MS (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche, dann Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: I. Martínez del Peral, C. Ehrbar und A.-C. Simon)
Gegenstand
Klage nach Art. 268 AEUV auf Verurteilung der Kommission zur Zahlung von Schadensersatz wegen ihrer Entscheidung vom 10. April 2013, mit der sie beschlossen hat, die Zusammenarbeit mit dem Kläger im Referentennetz Team Europe zu beenden
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
MS trägt die Kosten.
(1) ABl. C 326 vom 5.9.2016.