2.5.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 156/48
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 18. März 2016 — Eurofast/Kommission
(Rechtssache T-87/16 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Subventionen - Siebtes Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration [2007-2013] - Schreiben mit der Aufforderung zur Rückzahlung eines Teils der gewährten Subventionen - Belastungsanzeige - Aufrechnungshandlung - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit))
(2016/C 156/65)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragstellerin: Eurofast SARL (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Delaude, J. Estrada de Solà und L. Cappelletti)
Gegenstand
Antrag im Wesentlichen auf Aussetzung des Vollzugs der im Schreiben der Kommission vom 17. Dezember 2015 an die Antragstellerin enthaltenen Aufrechnungsentscheidung, die auf die Einbehaltung eines aufgrund einer Subventionsvereinbarung geschuldeten Betrags von 69 923,68 Euro gerichtet war
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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