5.9.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 326/28
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. Juli 2016 — Generaldirektor des OLAF/Kommission
(Rechtssache T-251/16 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Institutionelles Recht - Beschluss, die Befreiung des Generaldirektors des OLAF von der Gerichtsbarkeit aufzuheben - Handlung, die die Unabhängigkeit des Generaldirektors in Frage stellen kann - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit))
(2016/C 326/50)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragsteller: Generaldirektor des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (Prozessbevollmächtigte: L. Jelínek im Beistand von Rechtsanwalt G. M. Roberti und Rechtsanwältin I. Perego)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Banks, J.-P. Keppenne und J. Baquero Cruz)
Gegenstand
Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses C (2016) 1449 final der Kommission vom 2. März 2016 über einen Antrag auf Aufhebung der Immunität
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Der Beschluss vom 6. Juni 2016 in der Rechtssache T-251/16 R wird aufgehoben.
3.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.