9.1.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 6/38
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 11. November 2016 — Solelec u. a./Parlament
(Rechtssache T-281/16 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Bauaufträge - Ausschreibungsverfahren - Elektrikerarbeiten [Starkstrom] im Rahmen des Projekts betreffend Ausbau und Modernisierung des Konrad-Adenauer-Gebäudes des Parlaments in Luxemburg - Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit))
(2017/C 006/48)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragstellerinnen: Solelec SA (Esch-sur-Alzette, Luxemburg), Mannelli & Associés SA (Bertrange), Paul Wagner et fils SA (Luxemburg), Socom FA (Foetz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Marx)
Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: M. Mraz und L. Chrétien)
Gegenstand
Antrag nach den Art. 278 AEUV und 279 AEUV auf Aussetzung des Vollzugs zum einen der Entscheidung des Parlaments vom 27. Mai 2016, mit der das von den Antragstellerinnen im Rahmen einer Vergabebekanntmachung mit der Referenz INLO-D-UPIL-T-15-AO6 für das Projekt betreffend Ausbau und Modernisierung des Konrad-Adenauer-Gebäudes in Luxemburg eingereichte Angebot für das Los Nr. 75 abgelehnt wurde, und zum anderen der Entscheidung, mit der dieses Los an einen anderen Bieter vergeben wurde
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Der Beschluss vom 9. Juni 2016 in der Rechtssache T-281/16 R wird aufgehoben.
3.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.