14.8.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 269/22
Beschluss des Gerichts vom 21. Juni 2017 — Inox Mare/Kommission
(Rechtssache T-347/16) (1)
((Nichtigkeitsklage - Zollunion - Beschluss der Kommission zur Feststellung, dass die Erstattung der Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nicht gerechtfertigt ist - Klage eines anderen Wirtschaftsteilnehmers - Keine unmittelbare Betroffenheit - Unzulässigkeit))
(2017/C 269/31)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Inox Mare Srl (Rimini, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin R. Holzeisen)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Caeiros, J. Baquero Cruz und D. Nardi)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2015) 9672 endg. der Kommission vom 6. Januar 2016 zur Feststellung, dass die Erstattung der Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nicht gerechtfertigt ist (REM 02/14)
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Die Inox Mare Srl trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
(1) ABl. C 296 vom 16.8.2016.