18.4.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 121/32
Beschluss des Gerichts vom 16. Februar 2017 — Walton/Kommission
(Rechtssache T-594/16) (1)
((Nichtigkeitsklage - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Abgangsgeld - Neuberechnung - Rechtskraft - Teils unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage))
(2017/C 121/47)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Robert Walton (Oxford, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Moyse)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A.-C. Simon und F. Simonetti)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der mit Schreiben der Kommission vom 15. März 2016 mitgeteilten Entscheidung der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde, mit der der Antrag des Klägers auf Neuberechnung des Abgangsgelds infolge seines Ausscheidens als unzulässig abgelehnt wurde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Robert Walton trägt die Kosten.
(1) ABl. C 251 vom 11.7.2016 (Rechtssache, die ursprünglich beim Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union unter der Rechtssachennummer F-24/16 eingetragen war und am 1.9.2016 dem Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).