18.4.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 121/33
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 16. Februar 2017 — Troszczynski/Parlament
(Rechtssache T-626/16 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Mitglied des Europäischen Parlaments - Einziehung von Zulagen, die zur Erstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz gezahlt worden sind, durch Verrechnung - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit))
(2017/C 121/49)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragstellerin: Mylène Troszczynski (Noyon, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Ceccaldi)
Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: G. Corstens und S. Alonso de León)
Gegenstand
Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2016, mit dem von der Antragstellerin ein Betrag von 56 554 Euro zurückgefordert wird, und der auf diesen Beschluss folgenden Belastungsanzeige Nr. 2016-888
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.