27.11.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 402/36
Beschluss des Gerichts vom 10. Oktober 2017 — Alex/Kommission
(Rechtssache T-841/16) (1)
((Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Finanzierung eines Stadtentwicklungsprojekts - Beschwerde - Vorprüfungsverfahren - Beschluss der Kommission, mit dem festgestellt wird, dass keine staatliche Beihilfe vorliegt - Klage, mit der die Begründetheit des Beschlusses der Kommission in Frage gestellt wird - Keine individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit))
(2017/C 402/47)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Alex SCI (Bayonne, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Fouchet)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Herrmann und C. Georgieva-Kecsmar)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission über die Zurückweisung einer Beschwerde betreffend eine als rechtswidrig gerügte staatliche Beihilfe, die die Französische Republik dem Gemeindeverband Côte Basque-Adour für das Projekt Technocité gewährt hat (SA.44409)
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Der Streithilfeantrag der Französischen Republik hat sich erledigt.
3.
Die Alex SCI trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
4.
Die Französische Republik trägt ihre eigenen im Zusammenhang mit dem Streithilfeantrag entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 30 vom 30.1.2017.