15.4.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 139/53
Beschluss des Gerichts vom 27. Februar 2019 — Miserini Johansson/EIB
(Rechtssache T-870/16) (1)
(Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Langandauernde oder wiederholte Abwesenheit wegen einer nicht berufsbedingten Krankheit oder eines nicht berufsbedingten Unfalls - Verminderte Bezüge nach zwölfmonatiger Abwesenheit - Art. 33 der Personalordnung der EIB - Verfahren zur Anerkennung einer Krankheit als berufsbedingt)
(2019/C 139/53)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Virna Miserini Johansson (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Senes)
Beklagte: Europäische Investitionsbank (Prozessbevollmächtigte: T. Gilliams, G. Faedo und K. Carr im Beistand der Rechtsanwälte J. Currall und B. Wägenbaur)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV und Art. 50a der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union auf Aufhebung einer Entscheidung der EIB vom 25. Januar 2016 und Ersatz der mit dieser Entscheidung zusammenhängenden materiellen und immateriellen Schäden, hilfsweise nur auf Ersatz der vorgenannten materiellen und immateriellen Schäden sowie Erstattung der Kosten, die mit ihren aufgrund schweren Stresses aufgetretenen gesundheitlichen Problemen zusammenhängen und vom Krankenversicherungssystem der EIB nicht erstattet werden
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Frau Virna Miserini Johansson trägt die Kosten.
(1) ABl. C 86 vom 20.3.2017.
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