14.3.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 98/53
Klage, eingereicht am 11. Januar 2016 — Skechers USA France/HABM — IM Production (Schuhe)
(Rechtssache T-9/16)
(2016/C 098/68)
Sprache der Klageschrift: Französisch
Parteien
Klägerin: Skechers USA France (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Horn)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: IM Production SAS (Paris)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Inhaberin des streitigen Geschmacksmusters: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 1 221 584-0023.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 23. September 2015 in der Sache R 2429/2013-3.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben.
Angeführte Klagegründe
—
Verletzung der Verteidigungsrechte und der Grundsätze eines fairen Verfahrens;
—
Verstoß gegen die Art. 4, 5, 6 und Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 6/2002.
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