29.3.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 111/29
Klage, eingereicht am 25. Januar 2016 — Biernacka-Hoba/EUIPO — Formata Bogusław Hoba (Formata)
(Rechtssache T-23/16)
(2016/C 111/34)
Sprache der Klageschrift: Polnisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Ilona Biernacka-Hoba (Aleksandrów Łódzki, Polen) (Prozessbevollmächtigter: R. Rumpel, Rechtsberater)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Formata Bogusław Hoba (Aleksandrów Łódzki, Polen)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber der streitigen Marke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „Formata“ –Gemeinschaftsmarke Nr. 11 529 427.
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 4. November 2015 in der Sache R 102/2015-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Klage für begründet zu erklären;
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit mit ihr der Antrag auf Nichtigerklärung der eingetragenen Marke „Formata“ Nr. 011 529 427 zurückgewiesen wurde;
—
die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, dass die Marke „Formata“ Nr. 011 529 427 für nichtig erklärt wird;
—
die angefochtene Entscheidung hinsichtlich der Kosten abzuändern;
—
dem EUIPO die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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