4.4.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 118/35
Klage, eingereicht am 8. Februar 2016 — Chanel/EUIPO — Li Jing Zhou und Golden Rose 999 (Darstellung eines Ornaments)
(Rechtssache T-57/16)
(2016/C 118/40)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: Chanel SAS (Neuilly-sur-Seine, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Sueiras Villalobos)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Li Jing Zhou (Fuenlabrada, Spanien) und Golden Rose 999 Srl (Rom, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Inhaber des streitigen Geschmackmusters: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsgeschmackmuster Darstellung eines Ornaments — Gemeinschaftsgeschmackmuster Nr. 1 689 027-0001.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 18. November 2015 in der Sache R 2346/2014-3.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
das angefochtene Geschmacksmuster für nichtig zu erklären;
—
dem EUIPO und etwaigen Streithelfern, die sich am vorliegenden Verfahren zur Unterstützung der angefochtenen Entscheidung beteiligen, die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 5 und 6 der Verordnung Nr. 6/2002.
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