29.3.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 111/37
Rechtsmittel, eingelegt am 13. Februar 2016 von Carlo De Nicola gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 18. Dezember 2015 in der Rechtssache F-55/13, De Nicola/EIB
(Rechtssache T-60/16 P)
(2016/C 111/45)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Carlo De Nicola (Strassen, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Ferabecoli)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Investitionsbank
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
—
dem vorliegenden Rechtsmittel stattzugeben und unter teilweiser Abänderung des angefochtenen Urteils die Nrn. 2 und 3 des Tenors sowie die Rn. 59-64 des Urteils aufzuheben;
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infolgedessen die für das Jahr 2011 aufgestellten Leitlinien aufzuheben oder für unanwendbar zu erklären; die EIB entsprechend seinen Klageanträgen zum Ersatz der ihm entstandenen Schäden zu verurteilen, oder, hilfsweise, die Rechtssache einer anderen Kammer des Gerichts für den öffentlichen Dienst zuzuweisen, damit dieses in anderer Besetzung erneut über die aufgehobenen Teile entscheidet;
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der anderen Partei des Verfahrens die Kosten aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Das Rechtsmittel richtet sich gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 18. Dezember 2015, De Nicola/Europäische Investitionsbank (F-55/13).
Die Rechtsmittelgründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-55/16 P, De Nicola/Europäische Investitionsbank.
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