29.3.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 111/38
Klage, eingereicht am 12. Februar 2016 — Coca-Cola/EUIPO — Mitico (Master)
(Rechtssache T-61/16)
(2016/C 111/46)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: The Coca-Cola Company (Atlanta, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: S. Malynicz und S. Baran, Barristers, sowie D. Stone und A. Dykes, Solicitors)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Modern Industrial & Trading Investment Co. Ltd (Mitico) (Damaskus, Syrien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „Master“ — Anmeldung Nr. 9091612.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 2. Dezember 2015 in der Sache R 1251/2015-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem EUIPO und dem Anmelder der Gemeinschaftsmarke ihre eigenen Kosten sowie seine eigenen Kosten für jede Phase des Widerspruchs- und Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.
Angeführter Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009;
—
Verstoß gegen Art. 65 Abs. 6 der Verordnung Nr. 207/2009.
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