29.3.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 111/40
Klage, eingereicht am 15. Februar 2016 — Deichmann/EUIPO — Munich (Darstellung eines Kreuzes an der Seite eines Sportschuhs)
(Rechtssache T-68/16)
(2016/C 111/49)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Deichmann SE (Essen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Onken)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Munich, SL (Capellades, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionsbildmarke (Darstellung eines Kreuzes an der Seite eines Sportschuhs) — Unionsmarke Nr. 2 923 852
Verfahren vor dem EUIPO: Verfallsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 4. Dezember 2015 in der Sache R 2345/2014-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verletzung von Art. 15 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009;
—
Verletzung von Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009.
Full & Egal Universal Law Academy