4.4.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 118/37
Rechtsmittel, eingelegt am 17. Februar 2016 von Carlo de Nicola gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 18. Dezember 2015 in der Rechtssache F-82/12, De Nicola/EIB
(Rechtssache T-71/16 P)
(2016/C 118/42)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Carlo de Nicola (Strassen, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Ferabecoli)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Investitionsbank
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
—
dem vorliegenden Rechtsmittel stattzugeben und das angefochtene Urteil teilweise abzuändern sowie die Nrn. 2 und 3 des Tenors und die Rn. 68 bis 75 des Urteils aufzuheben;
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demzufolge die EIB zu verurteilen, ihm den erlittenen Schaden, wie in der Klageschrift beantragt, zu ersetzen oder, hilfsweise, die Sache an eine andere Kammer des Gerichts für den öffentlichen Dienst zurückzuverweisen, damit es in anderer Besetzung erneut über die aufgehobenen Punkte entscheidet;
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der Europäischen Investitionsbank die Kosten aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Das vorliegende Rechtsmittel richtet sich gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 18. Dezember 2015, De Nicola/Europäische Investitionsbank (F-82/12).
Die Rechtsmittelgründe und wesentlichen Argumente ähneln den in der Rechtssache T-55/16 P, De Nicola/Europäische Investitionsbank, geltend gemachten.
Der Rechtsmittelführer macht insbesondere geltend, dass die Schadensersatzforderung in der Rechtssache F-82/12 zu Unrecht mit der in der Rechtssache F-55/08 geltend gemachten gleichgesetzt worden sei. Außerdem sei zu Unrecht festgestellt worden, dass über einige der Schadensersatzansprüche bereits rechtskräftig entschieden worden sei.
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