4.4.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 118/40
Klage, eingereicht am 16. Februar 2016 — Sartour/Parlament
(Rechtssache T-78/16)
(2016/C 118/47)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Sartour (Beveren, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Cherchi)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären.
Infolgedessen:
—
die Entscheidung des Parlaments, die im Schreiben vom 18. Dezember 2015 enthalten ist, mit dem es die Klägerin über die Ablehnung des von ihr im Rahmen der Ausschreibung Nr. 06B40/2015/M073 abgegebenen Angebots für eine Konzession zur mediterranen Bewirtung in dem vom Europäischen Parlament in Brüssel belegten Gebäude Altiero Spinelli informiert hat, für nichtig zu erklären;
—
die Entscheidung des Parlaments unbekannten Datums aufzuheben, mit der die Konzession zur mediterranen Bewirtung im Gebäude Altiero Spinelli vergeben wurde;
—
in jedem Fall der Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend.
1.
Verstoß gegen den für die Eignungskriterien geltenden Grundsatz im Hinblick auf die von den Dienstleistern geltend zu machende Mindesthöhe ihrer Umsätze, gegen den Wettbewerbsgrundsatz und gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bewerber.
2.
Grundsatz der Begründung von Handlungen der Organe der Europäischen Union.
3.
Verstoß gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und des offenen Markts für öffentliche Aufträge, offensichtlicher Beurteilungsfehler, der Gleichbehandlung der Bieter und der Wahrung des freien Wettbewerbs zwischen den Bietern.
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