25.4.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 145/33
Klage, eingereicht am 1. März 2016 — Sheridan/Parlament
(Rechtssache T-94/16)
(2016/C 145/40)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Gavin Sheridan (Midleton, Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. Pirc Musar)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
den Beschluss A(2015)13844 C des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2016, mit dem der Zweitantrag des Klägers auf Zugang zu bestimmten Dokumenten mit Bezug zu Informationen über Reisekosten, Tagegeld, allgemeine Kostenvergütungen und Kosten der Regelungen für die Personalausstattung der Mitglieder des Europäischen Parlaments abgelehnt wurde, für nichtig zu erklären;
—
dem Parlament nach den Art. 134 und 140 der Verfahrensordnung des Gerichts die Kosten des Klägers aufzuerlegen, einschließlich der Kosten etwaiger Streithelfer.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-639/15, Psara/Parlament (ABl. 2016 C 48, S. 53), geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich.
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