17.5.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 175/17
Klage, eingereicht am 17. März 2016 — Philip Morris Brands/EUIPO — Explosal (Superior Quality Cigarettes FILTER CIGARETTES Raquel)
(Rechtssache T-105/16)
(2016/C 175/20)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Philip Morris Brands Sàrl (Neuenburg, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Alonso Domingo)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Explosal Ltd (Larnaca, Zypern)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Unionsbildmarke in Schwarzweiß mit den Wortbestandteilen „Superior Quality Cigarettes FILTER CIGARETTES Raquel“ — Unionsmarke Nr. 10 008 084.
Verfahren vor dem EUIPO: Verfahren zur Erklärung der Nichtigkeit.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 4. Januar 2016 in der Sache R 2775/2014-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und entweder die Unionsmarkenanmeldung Nr. 10 008 084 für alle Waren zurückzuweisen oder hilfsweise die Sache zur weiteren Berücksichtigung der in Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 festgelegten Eintragungshindernisse im Licht der vorgelegten Beweise für die Wertschätzung und erhöhte Unterscheidungskraft der älteren Marke an die Beschwerdekammer zurückzuverweisen;
—
das EUIPO und die andere Beteiligte zu verurteilen, neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Klägerin zu tragen.
Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 76 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009;
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009;
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.
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