17.5.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 175/21
Klage, eingereicht am 18. März 2016 — Prada/EUIPO — The Rich Prada International (THE RICH PRADA)
(Rechtssache T-111/16)
(2016/C 175/25)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Prada SA (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Jacobacci)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: The Rich Prada International PT (Surabaya, Indonesien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Unionswortmarke „THE RICH PRADA“ — Anmeldung Nr. 10228948.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 13. Januar 2016 in den verbundenen Sachen R 3076/2014-2 und R 3186/2014-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung teilweise aufzuheben und damit dem Widerspruch im Verfahren Nr. B 2012477 in vollem Umfang stattzugeben;
—
hilfsweise, die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer in vollem Umfang zu bestätigen;
—
die ihr gegenüber ergangene Anordnung, die Kosten der Beschwerde vor der Beschwerdekammer in Höhe von 550 Euro zu tragen, rückgängig zu machen und The Rich Prada International PT diese Kosten aufzuerlegen;
—
dem EUIPO die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.
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