17.5.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 175/24
Klage, eingereicht am 22. März 2016 — Tulliallan Burlington/EUIPO — Burlington Fashion (Burlington)
(Rechtssache T-120/16)
(2016/C 175/28)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Tulliallan Burlington Ltd (St Helier, Jersey) (Prozessbevollmächtigter: A. Norris, Barrister)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Burlington Fashion GmbH (Schmallenberg, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Bildmarke mit dem Wortbestandteil „Burlington“ mit Benennung der Europäischen Union — Internationale Registrierung Nr. 1 017 273 mit Benennung der Europäischen Union.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 11. Januar 2016 in der Sache R 94/2014-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die angefochtene Marke hinsichtlich sämtlicher streitiger Waren zurückzuweisen;
—
die Zahlung der der Klägerin im Zusammenhang mit dieser Klage entstandenen Kosten anzuordnen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5, 4 und 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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