6.6.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 200/32
Klage, eingereicht am 13. April 2016 — Panzeri/Parlament
(Rechtssache T-166/16)
(2016/C 200/45)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Pier Antonio Panzeri (Calusco d’Adda, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Cerami)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
der Klage stattzugeben und demnach die angefochtenen Maßnahmen für nichtig zu erklären, weil sie rechtswidrig sind;
—
das Europäische Parlament daher zur Rückzahlung von 12 000 Euro nebst Zinsen und Wertberichtigung oder des im Lauf des Verfahrens gemäß der angefochtenen Anordnung entrichteten höheren Betrags zu verurteilen;
—
dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage richtet sich gegen das Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2016 mit dem Aktenzeichen D 302681 zur Begründung der beigefügten Belastungsanzeige Nr. 2016-207 vom selben Tag betreffend die Rückforderung der ohne rechtlichen Grund als Zulage für parlamentarische Assistenz erhaltenen Beträge.
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-677/15, Panzeri/Parlament und Kommission (ABl. 2016 C 27, S. 11).
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