13.6.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 211/64
Klage, eingereicht am 22. April 2016 — Mema/CPVO (Braeburn 78 (11078))
(Rechtssache T-177/16)
(2016/C 211/79)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Mema GmbH l.G. (Terlan, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Breitinger und S. Kirschstein-Freund)
Beklagter: Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO)
Angaben zum Verfahren vor dem CPVO
Betroffener gemeinschaftlicher Sortenschutz: Braeburn 78 (11078) — Sortenanmeldung Nr. 2009/0954
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Beschwerdekammer des CPVO vom 12. Februar 2016 in der Sache A001/2015.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache zur weiteren Entscheidung an die Beschwerdekammer zurückzuverweisen mit der Maßgabe, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und das GSA zu verpflichten, eine ergänzende Prüfung nach Artikel 57(3) VO 2100/94 vorzunehmen;
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Hilfsweise die Entscheidung der Beschwerdekammer des GSA vom 12. Februar 2016 (Sache A 001/2015) aufzuheben;
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Hilfsweise für den Fall, dass dem Antrag 1 und 2 nicht stattgegeben wird, die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde gemäß Artikel 69 d) der seit 1. Juli 2015 geltenden Verfahrensordnung des Gerichts (i.F. „Verfahrensordnung“) auszusetzen, bis in dem Verfahren gemäß Artikel 21 (1) VO 2100/94 über die Aufhebung des Sortenschutzes für die Referenzsorte „Royal Braeburn“ (Antrag Nr. 1998/1082; Sorte Nr. 11960) eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist. Letztere ist vorgreiflich, da je nach Ergebnis die Referenzsorte wegfällt oder sich ergibt, dass Angers-Beaucouzé als Prüfungsort ungeeignet war und ist (s. Abs. 12) und damit eine ergänzende Prüfung erforderlich war oder nicht.
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dem CPVO die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
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Ermessensmissbrauch — Verletzung von Artikel 57 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2100/94;
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Verletzung einer bei der Durchführung der Verordnung Nr.o2100/94 anzuwendenden Rechtsnorm;
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Verletzung von Punkt 57 des CPVO-Protokolls für Apfelsorten;
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Verletzung von Abschnitt IV des CPVO-Protokolls für Apfelsorten;
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Verletzung von Artikel 75 Satz 2 der Verordnung Nr. 2100/94 — Rechtliches Gehör;
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Verletzung von Artikel 75 Satz 1 der Verordnung Nr. 2100/94 — Unvollständige Begründung.