13.6.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 211/65
Klage, eingereicht am 22. April 2016 — Policolor/EUIPO — CWS-Lackfabrik Conrad W. Schmidt (Policolor)
(Rechtssache T-178/16)
(2016/C 211/80)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Policolor SA (Bukarest, Rumänien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Comanescu)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: CWS-Lackfabrik Conrad W. Schmidt GmbH & Co. KG (Düren-Merken, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „Policolor“ — Anmeldung Nr. 10 277 176
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 29. Januar 2016 in der Sache R 346/2015-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung in vollem Umfang abzuändern;
—
die angefochtene Entscheidung entsprechend aufzuheben;
—
die Entscheidung der Widerspruchsabteilung des EUIPO vom 16. Dezember 2014 in dem Widerspruchsverfahren B 1 991 457 aufzuheben;
—
den Widerspruch der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer gegen die Eintragung der Unionsmarke Nr. 10 277 176 zurückzuweisen;
—
dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen, einschließlich der Kosten des Verfahrens vor der Beschwerdekammer.
Angeführte Klagegründe
—
Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009;
—
Verletzung von Art. 75 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2015/2424.