20.6.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 222/33
Klage, eingereicht am 1. Mai 2016 – Fondo interbancario di tutela dei depositi/Kommission
(Rechtssache T-198/16)
(2016/C 222/41)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Fondo interbancario di tutela dei depositi (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Siragusa, G. Scassellati Sforzolini und G. Faella)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den Beschluss C (2015) 9526 final der Europäischen Kommission vom 23. Dezember 2015 betreffend die staatliche Beihilfe SA.39451 (2015/C) (ex 2015/NN) für nichtig zu erklären;
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hilfsweise, den Beschluss für nichtig zu erklären, soweit er die Feststellung und Würdigung des in Maßnahme 3 enthaltenen Beihilfeelements betrifft;
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen;
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jede andere für sachdienlich erachtete Maßnahme, einschließlich Beweiserhebungen, anzuordnen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Mit der vorliegenden Klage wird derselbe Beschluss wie in den Rechtssachen T-98/16, Italien/Kommission, und T-196/16, Banca Tercas/Kommission, angefochten.
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen den in diesen beiden Rechtssachen geltend gemachten.