11.7.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 251/37
Klage, eingereicht am 4. Mai 2016 – Cop/EUIPO – Conexa (AMPHIBIAN)
(Rechtssache T-215/16)
(2016/C 251/43)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Cop Vertriebs-GmbH (Aresing, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Hofmann)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Conexa LLC (Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Marke „AMPHIBIAN“ mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung Nr. 359 251 mit Benennung der Europäischen Union
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. März 2016 in der Sache R 1984/2015-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben oder abzuändern;
—
die Entscheidung der Löschungsabteilung im Löschungsverfahren Nr. 9736 C vom 14. September 2015 des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) aufzuheben oder abzuändern;
—
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen;
—
einen Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen.
Angeführter Klagegrund
—
Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und folglich b der Verordnung Nr. 207/2009.