4.7.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 243/44
Rechtsmittel, eingelegt am 12. Mai 2016 von der Europäischen Kommission gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 2. März 2016 in der Rechtssache F-3/15, Frieberger und Vallin/Kommission
(Rechtssache T-232/16 P)
(2016/C 243/49)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und G. Gattinara)
Andere Verfahrensbeteiligte: Jürgen Frieberger (Woluwe-Saint-Lambert, Belgien) und Benjamin Vallin (Saint-Gilles, Belgien)
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
—
das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 2. März 2016 in der Rechtssache F-3/15, Frieberger und Vallin/Kommission, insoweit aufzuheben, als das Gericht für den öffentlichen Dienst den vierten Klagegrund als begründet angesehen hat;
—
soweit das Gericht für den öffentlichen Dienst die Rechtssache für entscheidungsreif gehalten hat, die Klage als unbegründet abzuweisen und den Klägern die in der ersten Instanz entstandenen Kosten aufzuerlegen;
—
anzuordnen, dass jede Partei ihre eigenen im Zusammenhang mit dem Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten trägt.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Die Rechtsmittelführerin macht fünf Rechtsmittelgründe geltend.
1.
Erster Rechtsmittelgrund: Verfälschung des Vorbringens in der ersten Instanz und Verstoß gegen das Verbot, ultra petita zu entscheiden.
2.
Zweiter Rechtsmittelgrund: Rechtsfehler bei der Auslegung von Art. 26 Abs. 5 des Anhangs XIII des Statuts.
3.
Dritter Rechtsmittelgrund: Rechtsfehler bei der Auslegung des Begriffs der Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen im Sinne von Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts.
4.
Vierter Rechtsmittelgrund: Verstoß gegen die Begründungspflicht.
5.
Fünfter Rechtsmittelgrund: Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.