1.8.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 279/31
Klage, eingereicht am 13. Mai 2016 — Aurora Group Danmark A/S/EUIPO — Retail Distribution ApS (PANZER)
(Rechtssache T-246/16)
(2016/C 279/45)
Sprache der Klageschrift: Dänisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Aurora Group Danmark A/S (Ballerup, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: L. Elmgaard Sørensen)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Retail Distribution ApS (Hinnerup, Dänemark)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionswortmarke „PANZER“ — Anmeldung Nr. 12 111 084
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 3. März 2016 in der Sache R 447/2015-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
hilfsweise, die angefochtene Entscheidung in Bezug auf „Computer, Mobiltelefone, Smartphones und andere elektronische tragbare und Taschengeräte zur Aufzeichnung, Organisation, Übertragung, Bearbeitung und Überprüfung von Text-, Daten-, Bild- und Audiodateien; Telefonanhänger; Kratzschutz; Schutzhüllen und -abdeckungen für Mobiltelefone, Smartphones und andere elektronische tragbare und Taschengeräte zur Aufzeichnung, Organisation, Übertragung, Bearbeitung und Überprüfung von Text-, Daten-, Bild- und Audiodateien; Halter, Abdeckungen und Hüllen für Mobiltelefone, Smartphones und andere elektronische tragbare und Taschengeräte zur Aufzeichnung, Organisation, Übertragung, Bearbeitung und Überprüfung von Text-, Daten-, Bild- und Audiodateien; Teile, Bestandteile und Zubehör für Mobiltelefone, Smartphones und andere elektronische tragbare und Taschengeräte zur Aufzeichnung, Organisation, Übertragung, Bearbeitung und Überprüfung von Text-, Daten-, Bild- und Audiodateien“ aufzuheben;
—
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, c oder d der Verordnung Nr. 207/2009.