18.7.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 260/50
Klage, eingereicht am 2. Juni 2016 – Kneidinger/EUIPO – Topseat International (Toilettendeckel)
(Rechtssache T-286/16)
(2016/C 260/62)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Ernst Kneidinger (Wilhering, Österreich) (Prozessbevollmächtigte: M. Grötschl, Rechtsanwalt)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Topseat International (Plano, Texas, Vereinigte Staaten von Amerika)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber des streitigen Musters oder Modells: Kläger
Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 2274035-0001
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 5. April 2016 in der Sache R 1030/2015-3
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die angegriffene Entscheidung aufzuheben;
—
dem EUIPO die Kosten dieses Verfahrens - insbesondere die Kosten dieses Schriftsatzes sowie die weiteren Kosten für eine etwaige mündliche Verhandlung und Reisekosten - und die Kosten des Verfahrens vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verletzung von Art. 6 Abs. 1 und 3 der Verordnung Nr. 6/2002.