18.7.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 260/51
Klage, eingereicht am 2. Juni 2016 – Convivo/EUIPO – Porcesadora Nacional de Alimentos (M'Cooky)
(Rechtssache T-288/16)
(2016/C 260/63)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Convivo GmbH (Wien, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Düchs)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Porcesadora Nacional de Alimentos C.A. Pronaca (Quito, Ecuador)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Inhaber der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Marke „M'Cooky“ mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung Nr. 1 075 242 mit Benennung der Europäischen Union.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. März 2016 in der Sache R 1039/2015-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem EUIPO ihre im vorliegenden Verfahren entstandenen Kosten einschließlich der im Beschwerde- und im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen;
—
dem EUIPO und der anderen Beteiligten die eigenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.